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Hotel Regina
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I
Für Bestellungen und Buchungen gelten unsere nachfolgenden Bedingungen als vereinbart.
Bei Bestellungen und Buchungen mit eigenen Bedingungen gelten auch dann nur unsere Bedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
Sofern unsere Geschäftspartner mit dieser Handhabung nicht einverstanden sind, haben sie unverzüglich in einem besonderen Schreiben hierauf hinzuweisen. In solchen Fällen haben wir das Recht, von einer erfolgten Bestätigung zurückzutreten.
Unsere nachfolgenden Bedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, selbst wenn diese nicht ausdrücklich bei jedem künftigen Vertragsverhältnis vereinbart werden.
II
(1) Bereits mit der (fern-)mündlichen Bestätigung einer Reservierungs- oder Buchungsanfrage kommt wirksam ein Vertragsverhältnis zustande. Wir sind berechtigt, nicht aber verpflichtet, Vertragsverhältnisse schriftlich zu bestätigen.
(2) Vertragspartner sind grundsätzlich die Gäste unseres Hauses. Erfolgte die Buchung über Dritte, haften die Gäste neben diesem als Gesamtschuldner für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Pflichten, insbesondere für alle Zahlungsverpflichtungen.
(3) Soweit wir Hotelzimmer überlassen, erfolgt die Überlassung ausschließlich zu Beherbergungszwecken. Die Unter- oder Weitervermietung unserer Hotelzimmer ist nur mit unserer Zustimmung zulässig.
(4) Wir sind verpflichtet, die gebuchten Hotelzimmer bereitzuhalten und die jeweils vereinbarten Leistungen zu erbringen. Für unsere Kunden und Gäste gelten die in unserem Haus erhobenen Preise gemäß Preisliste/Aushang als vereinbart.
(5) Unsere Leistungen sind grundsätzlich von den beherbergten Gästen mit Beendigung des Beherbergungsvertrages gegen Vorlage einer entsprechenden Rechnung fällig und sofort zahlbar. Ist die Abrechnung unserer Leistungen gegenüber einem Dritten vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar und fällig. Unabhängig davon sind wir berechtigt, die Erbringung der von uns geschuldeten Leistungen von einer von uns nach freiem Ermessen zu beziffernden Vorauszahlung abhängig zu machen. Wird diese nicht fristgerecht gezahlt, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(6) Insbesondere bei längerer Buchungsdauer sind wir jederzeit berechtigt, aufgelaufene Forderungen fällig zu stellen und Zahlung zu verlangen.
(7) Nachträgliche reduzierende Änderungen hinsichtlich der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Buchungsdauer oder sonstigen Leistungen unseres Hauses führen nur dann zu Preisreduzierungen, wenn solche Änderungen konkret mit uns vereinbart werden.
Ohne eine Vereinbarung berechtigen uns solche nachträglichen reduzierenden Änderungen oder die Nichtinanspruchnahme von gebuchten Leistungen zur Berechnung der ursprünglich vereinbarten Leistungen bzw. der Geltendmachung von angemessenen Schadenersatzansprüchen, sofern von unseren Kunden und Gästen uns gegenüber nicht nachgewiesen wird, dass tatsächlich nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
(8) Ein Rücktritt von mit uns geschlossenen Verträgen bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Ohne unsere schriftliche Zustimmung sind die ursprünglich gebuchten Leistungen auch dann und in voller Höhe zu zahlen, wenn diese nicht in Anspruch genommen wurden. Unseren Gästen und Kunden bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass uns durch die Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen tatsächlich nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Das gilt nur dann nicht, wenn wir unsere Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen unserer Kunden verletzen und diesen dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht.
(9) Bei Buchungen durch Dritte sind wir im Zuge der Endabrechnung lediglich verpflichtet, die die Kategorie und die Dauer der im Einzelnen bereitgehaltenen Hotelzimmer anzugeben. Ein Anspruch des Rechnungsempfängers, den bereitgehaltenen Hotelzimmern auch die Namen der beherbergten Gäste zuzuordnen, besteht nicht.
(8) Innerhalb einer vereinbarten Stornierungsfrist sind wir unsererseits zum Rücktritt berechtigt, ohne das Zahlungs- und/oder Schadenersatzansprüche ausgelöst werden, wenn andere Reservierungsanfragen vorliegen und unsere Gäste und Kunden auf unsere Rückfrage nicht auf ihr Rücktrittsrecht verzichten.
III
(1) Unsere Gäste und Kunden haben keinen Anspruch auf die Zurverfügungstellung eines bestimmten Hotelzimmers, wenn dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.
(2) Gebuchte Hotelzimmer stehen unseren Gästen am vereinbarten Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung und sind am vereinbarten Abreisetag spätestens bis 12.00 Uhr zu räumen.
IV
(1) Aus den mit uns zustande gekommenen Beherbergungsverträgen haften wir mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Ansprüche unserer Kunden und Gäste auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, wenn uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
(2) Soweit wir unseren Gästen Kfz-Stellplätze – auch gegen Entgelt – zur Verfügung stellen, kommt hierdurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf unserem Grundstück oder auf zugewiesenen Grundstücken abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte haften wir mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht.
(3) Weckaufträge werden von uns ebenso mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeführt, wie Nachrichten, Post und Warensendungen für unsere Gäste mit Sorgfalt behandelt werden. Insoweit übernehmen wir gerne die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch und gegen Entgelt die Nachsendung.
V
(1) Die mit uns vereinbarten Preise verstehen sich ebenso wie die im Übrigen geltenden Preise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Etwaige Ansprüche gegen uns verfallen, wenn sie nicht innerhalb von vier Wochen nach Entstehung schriftlich uns gegenüber geltend gemacht wurden.
Im Übrigen gelten hinsichtlich der Verjährung die gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Gegenüber unseren Forderungen ist eine Aufrechnung nur mit einer unstreitigen oder rechtkräftig festgestellten Gegenforderung zulässig.
(4) Für alle etwaigen Streitigkeiten kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung
(5) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Soweit hier nichts anderes geregelt ist, geltend ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.