Vogelsangerstr. 273-275, 50825 Köln
Aktueller Hinweis zur Kulturförderabgabe

Am 13. November 2014 hat der Rat der Stadt Köln die Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe im Gebiet der Stadt Köln beschlossen, nach der die Besteuerung von entgeltlichen Beherbergungen ab dem 1. Dezember 2014 neu geregelt wird. Die Details hierzu entnehmen Sie bitte der entsprechenden Seite der Stadt Köln [stadt-koeln.de].

Und was sind die Folgen für den Gast?
Für Sie als Gast bedeutet dies folgendes: zzgl. 5% Kulturförderabgabe für die Stadt Köln auf den Bruttoumsatz (Sonderabgabe die ab dem 1. Dezember 2014 von der Stadt Köln erhoben wird).

Geschäftsreisende sind von der Kulturförderabgabe ausgenommen, sofern Sie einen ausgefüllten Vordruck der Stadt Köln, zwecks Belegung einer Geschäftsreise vorlegen können.

Die Formulare erhalten Sie hier als PDF zum Download:

Amtlicher Vordruck zur Befreiung der Kulturförderabgabe

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