Am 13. November 2014 hat der Rat der Stadt Köln die Satzung zur Erhebung einer Übernachtungssteuer im Gebiet der Stadt Köln beschlossen, nach der die Besteuerung von entgeltlichen Beherbergungen ab dem 1. Dezember 2014 neu geregelt wird. Die Details hierzu entnehmen Sie bitte der entsprechenden Seite der Stadt Köln [stadt-koeln.de].
Und was sind die Folgen für den Gast?
Für Sie als Gast bedeutet dies folgendes: zzgl. 5% Übernachtungssteuer für die Stadt Köln auf den Bruttoumsatz (Sonderabgabe die ab dem 1. Dezember 2014 von der Stadt Köln erhoben wird).
Gerne nehmen wir Ihre Buchungsanfrage oder Reservierung auch telefonisch entgegen: 0221- 95 44 260
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